Auf der BKV Ausstellung sind alle Hunderassen, egal ob Groß- oder Kleinrassen zugelassen. Dies gilt für alle Farbschläge, ausgenommen Labrador und Dobermann (keine blauen, silbernen Labradore und Dobermänner, da dies die Rasse nicht verbessert)
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Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung (auch bei Nichterscheinen).
Anmeldungen können abgelehnt werden.
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Findet die Ausstellung infolge von höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet werden.
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Jeder Hundebesitzer haftet gemäß §923 des BGB selbst für alle Schäden, die er oder sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet!
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Es wird empfohlen, dass jeder Hund mit einer Hundehaftpflicht versichert ist.
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Ebenso haftet die Ausstellungsleitung nicht für Personen- und Sachschäden, die nicht auf das Verhalten eines Hundes zurückzuführen sind!
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Bissige oder aggressive Hunde dürfen nur mit Maulkorb das Ausstellungsgelände betreten.
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Das Ausstellen kupierter Hunde ist nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verboten!
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Hunde ohne gültige Tollwutimpfung dürfen nicht auf das Ausstellungsgelände gebracht werden!
Alle Hunde auf dem Ausstellungsgelände müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Diese wird bei der Eingangskontrolle überprüft. Halten Sie bitte den Impfausweis bereit!
Die Tollwut Erstimpfung muss mindestens 4 Wochen vor Ausstellungsbeginn verabreicht worden sein.
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Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunden und Ehrenpreis.
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Nachweise über Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen!
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Der Ausstellungsleitung steht am Ausstellungstag ein Hausrecht zu und hat das Recht, über die Annahme oder Zurückweisung von Meldungen zu entscheiden.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung!
Dieser ist unbedingt Folge zu leisten!
Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.